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«Staatsversagen im Fall Adeline»
Mängel im Genfer Strafvollzug. A. hätte keinen Hafturlaub erhalten dürfen. Dies geht aus der laufenden Administrativuntersuchung im Fall Adeline hervor. Für die Direktorin der Genfer Strafvollzugsbehörden hat dieser Befund Konsequenzen.
- Quelle
- NZZ
- Datum
- 10.10.2013
- Sammlung
- Presse
- Herkunft
- National
- Format
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Zitierhinweis
««Staatsversagen im Fall Adeline»», NZZ, 10.10.2013. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/staatsversagen-im-fall-adeline/ (abgerufen am 05.11.2026).
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