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Für Häftlinge gibt es keine Pensionierung
LAUSANNE - Gefängnisinsassen können nicht in Rente gehen. Das Bundesgericht entschied dies im Fall eines Sexualverbrechers aus Zürich.
- Quelle
- Blick
- Datum
- 06.08.2013
- Sammlung
- Presse
- Herkunft
- National
- Format
- PDF, 1 Seite
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Zitierhinweis
«Für Häftlinge gibt es keine Pensionierung», Blick, 06.08.2013. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/fur-haftlinge-gibt-es-keine-pensionierung/ (abgerufen am 05.11.2026).
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