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Untersuchungshaft auch für Kinder
Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren, die ein Delikt begehen, werden nach den besonderen Regeln des Jugendstrafrechts beurteilt. So dürfen etwa unter 15-Jährige nicht mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Umstritten war bis anhin, wie es sich mit der Untersuchungshaft verhält und ab welchem Alter sie angeordnet werden darf.
- Quelle
- NZZ
- Datum
- 12.11.2016
- Sammlung
- Presse
- Herkunft
- National
- Format
- PDF, 1 Seite
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Zitierhinweis
«Untersuchungshaft auch für Kinder», NZZ, 12.11.2016. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/untersuchungshaft-auch-fur-kinder/ (abgerufen am 05.11.2026).
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