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Kein Ruhestand hinter Gittern
Auch Strafgefangene im AHV-Alter müssen arbeiten. Laut Bundesgericht ist das Institut der Pensionierung nicht auf den Strafvollzug übertragbar, weil dort die Arbeit anderen Zwecken dient als in Freiheit.
- Quelle
- NZZ
- Datum
- 06.08.2013
- Sammlung
- Presse
- Herkunft
- National
- Format
- PDF, 1 Seite
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Zitierhinweis
«Kein Ruhestand hinter Gittern», NZZ, 06.08.2013. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/kein-ruhestand-hinter-gittern/ (abgerufen am 05.11.2026).
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