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Presse · National

Kein Ruhestand hinter Gittern

Auch Strafgefangene im AHV-Alter müssen arbeiten. Laut Bundesgericht ist das Institut der Pensionierung nicht auf den Strafvollzug übertragbar, weil dort die Arbeit anderen Zwecken dient als in Freiheit.

Quelle
NZZ
Datum
06.08.2013
Sammlung
Presse
Herkunft
National
Format
PDF, 1 Seite

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Zitierhinweis

«Kein Ruhestand hinter Gittern», NZZ, 06.08.2013. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/kein-ruhestand-hinter-gittern/ (abgerufen am 05.11.2026).

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