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Jährlich werden 3 bis 7 Täter verwahrt
Verurteilt ein Schweizer Richter einen Menschen wegen eines Verbrechens, kann er zwischen zwei verschiedenen Kategorien von Sanktionen wählen: Er kann eine Freiheitsstrafe von einer bestimmten Zeitdauer aussprechen - oder eine Massnahme anordnen, deren Dauer unbestimmt ist.
- Quelle
- NZZ
- Datum
- 09.07.2017
- Sammlung
- Presse
- Herkunft
- National
- Format
- PDF, 1 Seite
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Zitierhinweis
«Jährlich werden 3 bis 7 Täter verwahrt», NZZ, 09.07.2017. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/jahrlich-werden-3-bis-7-tater-verwahrt/ (abgerufen am 05.11.2026).
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