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Ausgeschieden durch Suizid – Selbsttötungen im Gefängnis
Ein Gefängnis ist kein Ort, an dem man sich gern aufhalten würde. Wenn man dorthin verbracht wird, ist oft das einzige Streben, so schnell wie möglich von dort entlassen zu werden. Dafür zu sorgen, dass diese Entlassung nicht eigenmächtig oder durch Suizid geschieht, sondern nur gemäß einer richterlichen Entscheidung vorgenommen wird, ist eine der Aufgaben dort tätiger Bediensteter.
- Quelle
- Justiz Newsletter
- Datum
- 23.09.2009
- Sammlung
- Presse
- Herkunft
- International
- Format
- PDF, 4 Seiten
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Zitierhinweis
«Ausgeschieden durch Suizid – Selbsttötungen im Gefängnis», Justiz Newsletter, 23.09.2009. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/ausgeschieden-durch-suizid-selbsttotungen-im-gefangnis/ (abgerufen am 06.11.2026).
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