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Presse · National

Staat soll bei rückfälligen Straftätern nicht haften

Der Staat soll doch nicht haften, wenn Gewalt- oder Sexualstraftäter rückfällig werden, die vorzeitig entlassen wurden oder Vollzugslockerungen erhielten. Die Rechtskommission des Nationalrates (RK) hat nach der Vernehmlassung beschlossen, ein Gesetzesprojekt fallen zu lassen.

Quelle
KEYSTONE SDA
Datum
15.02.2019
Sammlung
Presse
Herkunft
National
Format
PDF

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Zitierhinweis

«Staat soll bei rückfälligen Straftätern nicht haften», KEYSTONE SDA, 15.02.2019. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/staat-soll-bei-ruckfalligen-straftatern-nicht-haften/ (abgerufen am 05.11.2026).

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