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Staat soll bei rückfälligen Straftätern nicht haften
Der Staat soll doch nicht haften, wenn Gewalt- oder Sexualstraftäter rückfällig werden, die vorzeitig entlassen wurden oder Vollzugslockerungen erhielten. Die Rechtskommission des Nationalrates (RK) hat nach der Vernehmlassung beschlossen, ein Gesetzesprojekt fallen zu lassen.
- Quelle
- KEYSTONE SDA
- Datum
- 15.02.2019
- Sammlung
- Presse
- Herkunft
- National
- Format
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Zitierhinweis
«Staat soll bei rückfälligen Straftätern nicht haften», KEYSTONE SDA, 15.02.2019. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/staat-soll-bei-ruckfalligen-straftatern-nicht-haften/ (abgerufen am 05.11.2026).
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