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«Kinder und Jugendliche gehören nicht ins Gefängnis»
Die Kinderrechte gelten für Menschen bis achtzehn Jahre, egal welchen Status sie haben. Doch obwohl es verboten ist, wurden in der Schweiz bis vor kurzem auch Kinder unter fünfzehn Jahren in Ausschaffungshaft genommen. Diese Praxis haben die Kantone nun geändert.
- Quelle
- WOZ
- Datum
- 31.01.2019
- Sammlung
- Presse
- Herkunft
- National
- Format
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Zitierhinweis
««Kinder und Jugendliche gehören nicht ins Gefängnis»», WOZ, 31.01.2019. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/kinder-und-jugendliche-gehoren-nicht-ins-gefangnis/ (abgerufen am 05.11.2026).
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