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Presse · National

Bundesgericht hält fest: Für die Ausschaffungshaft braucht es eigene Gefängnisse

Vier Tage lang wurde ein abgewiesener Asylbewerber zusammen mit Strafgefangenen und Untersuchungshäftlingen eingesperrt. Dies sei für eine so kurze Zeitspanne zwar rechtens, grundsätzlich brauche es aber eigene Ausschaffungsgefängnisse, sagt das Bundesgericht.

Quelle
AZ
Datum
30.04.2020
Sammlung
Presse
Herkunft
National
Format
PDF

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Zitierhinweis

«Bundesgericht hält fest: Für die Ausschaffungshaft braucht es eigene Gefängnisse», AZ, 30.04.2020. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/bundesgericht-halt-fest-fur-die-ausschaffungshaft-braucht-es-eigene-gefangnisse/ (abgerufen am 05.11.2026).

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