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Insasse zu Unrecht in der Arrestzelle
Ein Häftling konnte keine Urinprobe abgeben, weil er sich im Ramadan befand. Dies wertete die Gefängnisleitung als positiven Drogentest und verhängte Arrest gegen den Muslim. Das Obergericht annullierte nun die Strafe.
- Quelle
- Bieler Tagblatt
- Datum
- 21.03.2020
- Sammlung
- Presse
- Herkunft
- National
- Format
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Zitierhinweis
«Insasse zu Unrecht in der Arrestzelle», Bieler Tagblatt, 21.03.2020. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/insasse-zu-unrecht-in-der-arrestzelle/ (abgerufen am 05.11.2026).
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