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Wenn die Justiz kurzen Prozess macht
In der Schweiz werden inzwischen neun von zehn Strafen nicht mehr durch ein Gericht ausgesprochen, sondern direkt vom Staatsanwalt per Strafbefehl. Das Schnellverfahren entlastet die Justiz, doch neue Forschungsresultate werfen rechtsstaatliche Fragen auf.
- Quelle
- Horizonte
- Datum
- 05.03.2020
- Sammlung
- Presse
- Herkunft
- National
- Format
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Zitierhinweis
«Wenn die Justiz kurzen Prozess macht», Horizonte, 05.03.2020. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/wenn-die-justiz-kurzen-prozess-macht/ (abgerufen am 05.11.2026).
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