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Bundesgericht hält fest: Für die Ausschaffungshaft braucht es eigene Gefängnisse
Vier Tage lang wurde ein abgewiesener Asylbewerber zusammen mit Strafgefangenen und Untersuchungshäftlingen eingesperrt. Dies sei für eine so kurze Zeitspanne zwar rechtens, grundsätzlich brauche es aber eigene Ausschaffungsgefängnisse, sagt das Bundesgericht.
- Quelle
- AZ
- Datum
- 30.04.2020
- Sammlung
- Presse
- Herkunft
- National
- Format
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Zitierhinweis
«Bundesgericht hält fest: Für die Ausschaffungshaft braucht es eigene Gefängnisse», AZ, 30.04.2020. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/bundesgericht-halt-fest-fur-die-ausschaffungshaft-braucht-es-eigene-gefangnisse/ (abgerufen am 05.11.2026).
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