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Die Gefängnistür bleibt zu, auch für den Musterhäftling
Ein mehrfach vorbestrafter Gewalttäter kämpft um die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug. Herr S. ist wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt worden und schmort seit 13 Jahren im Knast. Er möchte bedingt entlassen werden, wie es das Strafgesetz als Regelfall vorsieht. Doch die Auffassungen haben sich schweizweit spürbar geändert.
- Quelle
- NZZ
- Datum
- 23.12.2016
- Sammlung
- Presse
- Herkunft
- National
- Format
- PDF, 1 Seite
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Zitierhinweis
«Die Gefängnistür bleibt zu, auch für den Musterhäftling», NZZ, 23.12.2016. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/die-gefangnistur-bleibt-zu-auch-fur-den-musterhaftling/ (abgerufen am 05.11.2026).
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