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Für die Disziplinarstrafe fehlen plötzlich die Beweise
Ein Thorberg-Häftling musste in Einzelhaft, weil er eine Wärterin bedroht hatte. Doch nun zeigt sich: Die Gefängnisleitung hatte die Vorwürfe ungenügend abgeklärt.
- Quelle
- Der Bund
- Datum
- 29.06.2018
- Sammlung
- Presse
- Herkunft
- National
- Format
- PDF, 1 Seite
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Zitierhinweis
«Für die Disziplinarstrafe fehlen plötzlich die Beweise», Der Bund, 29.06.2018. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/fur-die-disziplinarstrafe-fehlen-plotzlich-die-beweise/ (abgerufen am 05.11.2026).
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