Presse
Presse · National
Lebenslängliche Verwirrung
Das Bezirksgericht Lenzburg hat letzten Freitag im Fall des Rupperswiler Mörders sein Urteil gesprochen: lebenslängliche Freiheitsstrafe und ordentliche Verwahrung. Rundherum wurde dieses Urteil als sachgerecht und angemessen bewertet. Der Gedanke, die Verwahrung sei gewissermassen eine zweite Sicherungslinie für den Fall, dass der Täter doch irgendwann aus der lebenslänglichen Freiheitsstrafe entlassen werde, ist nachvollziehbar.
- Quelle
- NZZ
- Datum
- 20.03.2018
- Sammlung
- Presse
- Herkunft
- National
- Format
- PDF, 1 Seite
Herunterladen Zurück zur Trefferliste
Zitierhinweis
«Lebenslängliche Verwirrung», NZZ, 20.03.2018. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/lebenslangliche-verwirrung/ (abgerufen am 05.11.2026).
Ähnliche Dokumente
- Therapie muss sein Tagesanzeiger · 19.05.2018
- Nach einem Urteil soll man auch darüber diskutieren können Tagesanzeiger · 17.03.2018
- Ein Fall für Lausanne Tagesanzeiger · 17.03.2018
- Das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg wirft wichtige Fragen auf. Tagesanzeiger · 17.03.2018