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Missbrauchgefahr in Psychiatrie und Strafrecht
Die Justiz delegiert zentrale Aufgaben zunehmend an die Gerichtspsychiatrie. Dabei werden grundlegende ethische Standards nicht immer strikte eingehalten — und es besteht die Gefahr, dass bei der Therapierung von Straftätern die punitive, persönlichkeitseinschränkende Wirkung der Strafe noch deutlich überboten wird.
- Quelle
- NZZ
- Datum
- 13.08.2014
- Sammlung
- Presse
- Herkunft
- National
- Format
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Zitierhinweis
«Missbrauchgefahr in Psychiatrie und Strafrecht», NZZ, 13.08.2014. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/missbrauchgefahr-in-psychiatrie-und-strafrecht/ (abgerufen am 05.11.2026).
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