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Presse · National

Strafrechtspflege (Das 3. Ergänzungsgesetz)

AARGAU: Den seit Mitte des 19. Jh. erlassenen Strafgesetzbüchern war eine Milderung der Strafen und des Strafmasses eigen. In der aarg. Strafgesetzgebung trat diese Milderung ein durch das Zuchtpolizeigesetz 1968 und durch das erste Ergänzungsgesetz vom 7.7.1886 (eine Reihe von Verbrechen wurde aus dem peinlichen Strafgesetzbuch der zuchtpolizeilichen Bestrafung unterstellt; Zuständigkeit: Kriminal- resp. Schwurgericht oder Bezirksgericht).

Quelle
Aargauer Tagblatt
Datum
12.09.1921
Sammlung
Presse
Herkunft
National
Format
PDF, 2 Seiten

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Zitierhinweis

«Strafrechtspflege (Das 3. Ergänzungsgesetz)», Aargauer Tagblatt, 12.09.1921. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/strafrechtspflege-das-3-erganzungsgesetz/ (abgerufen am 05.11.2026).

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