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Presse · National

Systematische Leibeskontrollen im Genfer Gefängnis ist zulässig

Systematische Leibesvisitationen von Insassen im Genfer Gefängnis Champs-Dollon nach Besucherkontakten sind menschenrechtskonform. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Inhaftierten abgewiesen.

Quelle
AZ
Datum
04.05.2015
Sammlung
Presse
Herkunft
National
Format
PDF, 1 Seite

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Zitierhinweis

«Systematische Leibeskontrollen im Genfer Gefängnis ist zulässig», AZ, 04.05.2015. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/systematische-leibeskontrollen-im-genfer-gefangnis-ist-zulassig/ (abgerufen am 06.11.2026).

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