Zum Inhalt springen

Presse

Die PDF-Anzeige ist hier nicht möglich. PDF herunterladen

Presse · National

Untersuchungshaft auch für Kinder

Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren, die ein Delikt begehen, werden nach den besonderen Regeln des Jugendstrafrechts beurteilt. So dürfen etwa unter 15-Jährige nicht mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Umstritten war bis anhin, wie es sich mit der Untersuchungshaft verhält und ab welchem Alter sie angeordnet werden darf.

Quelle
NZZ
Datum
12.11.2016
Sammlung
Presse
Herkunft
National
Format
PDF, 1 Seite

Herunterladen Zurück zur Trefferliste

Zitierhinweis

«Untersuchungshaft auch für Kinder», NZZ, 12.11.2016. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/untersuchungshaft-auch-fur-kinder/ (abgerufen am 05.11.2026).

Ähnliche Dokumente