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Unzulässige Sicherheitshaft
Ein mutmasslicher Betrüger, gegen den die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, ist aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Denn eine Wiederholungsgefahr wird bei Vermögensdelikten nur Äusserst zurückhaltend bejaht.
- Quelle
- NZZ
- Datum
- 08.08.2016
- Sammlung
- Presse
- Herkunft
- National
- Format
- PDF, 1 Seite
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Zitierhinweis
«Unzulässige Sicherheitshaft», NZZ, 08.08.2016. Archiv 1864, JVA Lenzburg. https://devstage.archiv1864.ch/unzulassige-sicherheitshaft/ (abgerufen am 05.11.2026).
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